Geschäftsführerbestellung

Der Gewerbeinhaber kann für die Ausübung seines Gewerbes einen Geschäftsführer bestellen, der dem Gewerbeinhaber gegenüber die fachliche einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. Der Gewerbeinhaber muss einen Geschäftsführer bestellen, wenn er den Befähigungsnachweis nicht erbringen kann.