Parken in Krems

Gebührenpflichtiges Parken

Gebührenpflichtiges Parken

Gebührenzeitraum

  • Montag bis Freitag, werktags: 08.00 bis 18.00 Uhr
  • Samstag, werktags: 08.00 bis 12.00 Uhr

 


 

1 Stunde gratis parken

1 Stunde gratis parken in der Blauen und Grünen Zone nach Bezahlung einer ersten Werteinheit von mind. 0,50 Euro. Die Gratis-Parkstunde in der Blauen und Grünen Parkzone wird bei Bezahlung der Parkabgabe via Handy-Parken und an den Parkscheinautomaten automatisch berücksichtigt.
Bei Verwendung eines Parkscheines ist außerdem der weiße Gratis-Parkschein gut sichtbar zu hinterlegen.


 

Gebührenpflichtige Blaue Zone (Kurzstellplätze)

  • Parkgebühr: 0,50 Euro / 30 Minuten 
  • Parkdauer: max. 3 Stunden
  • Handy-Parken: Zone 1

 

Gebührenpflichtige Grüne Zone (Dauerstellplätze)

  • Parkgebühr: 0,50 Euro / Stunde
  • Tagesticket: 4 Euro
  • Handy-Parken: Zone 2
  • 7 Tage* Ticket: 16 Euro
  • 30 Tage* Ticket: 60 Euro

*Gezählt werden nicht die gebührenpflichtigen Wochentage, sondern alle Kalendertage, also auch Sonn- und Feiertage.

Dort, wo es die Verkehrssituation erfordert, sind innerhalb der Grünen Zone Kurzparkplätze eingerichtet, die zum kostenlosen Parken bis zu 60 Minuten zur Verfügung stehen. (Parkuhr nicht vergessen!)


 

Bezahlungsmöglichkeit

Bei allen Zahlungsvarianten bleibt die angefangene Viertelstunde unberücksichtigt, das heißt kostenfrei.

 

Parkscheinautomaten

Bei jedem Parkscheinautomaten kann die Gebühr für die jeweilige Zone mit Euro-Münzen (10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro und 2 Euro) bezahlt werden.

 

Parkscheine

Händisch auszufüllende Parkscheine sind in zahlreichen Verkaufsstellen (wie Bürgerservicestelle im Rathaus Krems, Trafiken, Tankstellen, Banken etc.) erhältlich und gelten für die Kurzparkzone und Dauerparkzone (Musterparkscheine). Die Verkaufsstellen sind mit einem blauen "P"-Aufkleber an der Eingangstüre als solche gekennzeichnet. Der Parkschein ist durch deutliches und haltbares Ankreuzen der Felder Monat / Tag / Stunde / Minute und der Jahreszahl zu entwerten. Bitte alle vorhandenen Rubriken ausfüllen, da sonst der Parkschein nicht richtig entwertet ist.

Der weiße Gratis-Parkschein ist nur gemeinsam mit einem ausgefüllten Parkschein der Stadt Krems im Wert von mindestens 0,50 Euro gültig. Dieser Parkschein ist wieder verwendbar. Eine Entwertung ist nicht erforderlich.

Der Parkschein ist gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen, bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ohne Windschutzscheibe an einer sonst geeigneten Stelle.

           

Handy-Parken

Sie können die Parkgebühr auch mit dem Handy entrichten (siehe Handy-Parken)


   

Bewohnerparkkarte

Für BewohnerInnen in der Blauen und Grünen Zone gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen in Form von Bewohnerparkkarten. Achtung: Inhaber einer Parkberechtigungskarte können nur in jener Zone gebührenfrei und unbegrenzt parken, für welche die Ausnahmebewilligung ausgestellt wurde! Mehr Information und Verkauf: Bürgerservicestelle im Rathaus Krems
       


 

Parkkarten für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe können zum Zwecke von regelmäßig wiederkehrenden Kundenerledigungen in einer Kurzparkzone eine kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigung (gem. § 45 Abs. 2 StVO) für jeweils 6 Monate erwirken, um ihr KFZ zeitlich unbefristet abzustellen.

Voraussetzungen: LKW-Zulassung, Gewerbeberechtigung für ein Handwerk, konkreter Tätigkeitsnachweis auf Anforderung

Mehr Information: Bürgerservicestelle 

 


Gebührenbefreiung

Ausweis nach § 29b StVO (Gehbehindertenausweis)

Inhaber eines Ausweises nach § 29b StVO (Gehbehinderte) oder eines international gleichwertigen Gehbehindertenausweises können ihr Fahrzeug zeitlich unbegrenzt abstellen und sind sowohl in der Blauen als auch in der Grünen Zone gebührenbefreit..

Einspurige Kraftfahrzeuge

Einspurige KFZ (Motorräder, Mopeds, u.a.) können sowohl in der Blauen, als auch in der Grünen Zone zeitlich unbeschränkt und gebührenfrei abgestellt werden.

E-Car

Besitzer eines Elektro-Autos sind von der Entrichtung der Parkgebühr sowohl in der Blauen, als auch in der Grünen Zone befreit (gültig ab 1.7.2016). Zum Nachweis der Parkdauer muss in der Blauen Zone eine Parkuhr gestellt werden.
Um das Fahrzeug für die Kontrollorgane eindeutig als Elektroauto erkenntlich zu machen, wird empfohlen, eine Kopie des Zulassungsscheines ohne personenbezogene Daten (bitte schwärzen) hinter die Windschutzscheibe zu legen.


Dort, wo es die Verkehrssituation erfordert, sind innerhalb der Grünen Zone Kurzparkplätze eingerichtet, die zum kostenlosen Parken bis zu 60 Minuten zur Verfügung stehen. (Parkuhr nicht vergessen!)

Handy-Parken

Handy-Parken

Vorteile

  • Minutengenaue Abrechnung nach der ersten Einheit von 50 Cent. Das heißt: Nach einer Parkdauer von 30 Minuten in der Blauen Zone bzw. 60 Min in der Grünen Zone erfolgt die Abrechnung minutengenau (angefangene Viertelstunden bleiben dabei unberücksichtigt).
  • Kostenloser Anruf
  • Einfache Abrechnung durch monatliche Sammelrechnung

 

Vor dem ersten Parken:

Registrieren Sie sich kostenlos unter mobil-parken bei einer Betreiberfirma (HANDY Parken A1, EasyPark oder ParkNow). Bitte beachten Sie die von der Betreiberfirma angeführten Tarife wie monatliche Grundgebühr, Kosten pro Transaktion.


 

Parkvorgang starten

Möglichkeit 1: Mittels Smartphone App des Betreibers (HANDY Parken A1, EasyPark oder ParkNow)
Möglichkeit 2: Mittels Anruf: Servicenummer des Betreibers
Möglichkeit 3: Mittels SMS an die Servicenummer des Betreibers

Zonencode: Blaue Zone = Zone 1, Grüne Zone = Zone 2


 

Parkvorgang beenden

Nutzen Sie erneut die Servicenummer/Smartphone App ihres Betreibers und melden Sie ihr Fahrzeug ab. (Bei der EasyPark-App muss die Parkdauer bereits beim Start angegeben werden.)

Auskünfte zu Rechnungen, zum Abrechnungsmodus oder bei technischen Problemen erhalten Sie direkt von Ihrer Betreiberfirma.

Gebührenfreies Parken: Stein & Förthof

Gebührenfreies Parken: Stein & Förthof

Gebührenfreies Parken bis zu 3 Stunden (mit Parkuhr)   

  • Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

 

Geltungsbereich

Die gebührenfreie Kurzparkzone in Stein umfasst folgende Straßen, Gassen und Plätze: Anton-Ebentheuer-Gasse, Dr.-Franz-Lorenz-Gasse, Dr.-Karl-Dorrek-Straße (Hausnummer 5, 9, 11), Dr.-Keckeis-Gasse, Eduard-Summer-Gasse, Franz-Zeller-Platz (Hausnummer 2), Frauenberg, Göttweigerhofgasse, Hintere Fahrstraße, Johann-Michael-Ehmann-Platz, Kollmanngasse, Lang-Gasse, Ludwig-von-Köchel-Platz, Minoritenplatz, Neutorgasse, Passauerhofgasse, Rathausplatz, Reisperbachtalstraße von Hausnummer 1 bis 14, Rugenstiege, Salzamtgasse, Schlossberg, Schürerplatz, Steiner Berggasse, Steiner Donaulände ab Hausnummer 14, Steiner Frauenbergstiege, Steiner Kellergasse, Steiner Landstraße ab Hausnummer 9, Viehhirtgasse, Wassergasse.
        
Die gebührenfreie Kurzparkzone in Förthof umfasst die Förthofstraße


 

Parkberechtigung für Bewohner und Betriebe

Bewohner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich am Magistrat Krems eine Parkkarte besorgen. Diese berechtigt sie dazu, ohne Zeitbeschränkung in Stein oder Förthof zu parken

Achtung: Inhaber einer Parkberechtigungskarte können nur in jener Zone unbegrenzt parken, für welche die Ausnahmebewilligung ausgestellt wurde!


 

Ansuchen um Parkberechtigung

Ansuchen um Parkberechtigung für Bewohner und Berufstätige in Stein und Förthof: Bürgerservicestelle im Rathaus Krems oder online.

Die Zonen  sind durch Verkehrszeichen sowie Bodenmarkierungen im Einfahrtsbereich  entsprechend gekennzeichnet.


Parkhäuser

Parkhäuser

Parkhaus Altstadt

  • Parkplätze: 294
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr
  • Gebührenpflichtig: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr und Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr
  • Unterste und oberste Ebene mit ca. 130 Stellplätzen für Dauerparker (Berechtigungkarte über Bürgerservicestelle)

 

Parkhaus Campus West

  • Parkplätze: 494
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr
  • Gebührenpflichtig

 

Parkhaus Felsengarten

  • Parkplätze: 80
  • Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 06:00 bis 22:00 Uhr (22:00 bis 6:00 gesperrt)
  • Gebührenpflichtig

 

Parkhaus Kasernstraße

  • Parkplätze: 132
  • Einfahrtshöhe 2,10 Meter
  • Nur Fixparkplätze (Berechtigungskarte über Bürgerservicesstelle)

 

Parkdeck Kunstmeile Krems

  • Stellplätze: 92
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr
  • Gebührenpflichtig
  • 2 E-Tankstellen mit 8 Ladepunkten, max. 22 KW
  • Einfahrtshöhe: 2,10 Meter

 

Parkhaus NÖ Haus Krems

  • Drinkweldergasse 15, 3500 Krems
  • Parkplätze: 150
  • 2 E-Tankstellen max. 22 KW
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr
  • Gebührenpflichtig: Tages – und Nachttarif
  • Montag bis Freitag: 06:00 bis 18:00 Uhr, erste halbe Stunde gratis jede weitere Stunde € 1,50

 

Bahnhof Park&Ride

  • Parkplätze: 538
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr
  • gratis Nutzung nur für ÖBB-Kunden gestattet
  • Einfahrtshöhe 2,30 Meter

 

Parkhaus Ringstraße

  • Parkplätze: 178
  • Einfahrtshöhe 1,95 Meter
  • Fixparkplätze (Berechtigungskarte über Bürgerservicesstelle)
  • 10 Kurzparkplätze (1 Euro/Stunde; max. Parkdauer 3 Stunden)

 

Parkhaus Steinertor

  • Parkplätze: 213 (2 Behindertenparkplätze, 8 Frauenparkplätze)
  • Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 07:00 bis 19:00 Uhr, Sonntag und Feiertag geschlossen
  • Gebührenpflichtig
  • Einfahrtshöhe 1,95 Meter

 

Parkgarage Kremser Bank

  • Ringstraße 5-7, 3500 Krems
  • 24 Stunden geöffnet
  • 30 Minuten gebührenfrei parken mit Bank-Card der Kremser Bank

 

Parkgarage W86

  • Wiener Straße 86, 3500 Krems
  • Parkplätze: 150 (64 Dauerparker, 86 Kurzparker)
  • 3 E-Tankstellen mit 6 Ladepunkten, max. 22 KW
  • Öffnungszeiten Kurzparker: Monag bis Freitag: 06:00 bis 22:00 Uhr, Samstag bis Sonntag 08:00 bis 20:00 Uhr (Dauerparker haben 24h Zugang)
  • 3 Stunden gratis parken, danach €2/Stunde
  • Dauerparkplätze EUR €84 inkl. USt, Nachtparker €24 inkl. USt.

 

Parkplätze

Parkplätze

Parkplatz Schiffsstation

  • PKW: Gebührenpflicht täglich von 08.00 – 18.00 Uhr, die ersten beiden Stunden sind gebührenfrei, ab der 3. Stunde 1 Euro
  • Busse: Gebührenpflicht täglich von 00.00 bis 24.00 Uhr: eine Stunde: € 25, 24 Stunden: € 50

 

Parkplatz Steiner Donaulände

  • Einfahrt vis-à-vis Haus Nr. 21
  • Gebührenpflicht täglich von 08.00 – 18.00 Uhr, die ersten beiden Stunden sind gebührenfrei, ab der 3. Stunde 1 Euro
  • Tagesgebühr € 8,00 max. Parkdauer 4 Tage (€ 32,00)
  • Bei einer Parkdauer bis zu 2 Stunden kann ein Gratisparkschein vom Parkscheinautomaten bezogen werden oder ist zum Nachweis der Parkdauer eine Parkuhr zu stellen.