Bebauungsplan

Auf Basis des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplanes regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Verkehrserschließung und die Ausgestaltung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Mindestmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

In der Stadt Krems ist der Bebauungsplan nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern für abgrenzbare Teilbereiche als sogenannte Teilbebauungspläne verordnet. Eine Übersicht über die Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne finden Sie als Download.