Anlagenrecht (Baurecht und Betriebsanlagen)

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werktags: Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Rücksprache mit den Verfahrensleitern/Technikern auch innerhalb der Parteienverkehrszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist!

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Zuständigkeiten

NÖ Baurecht
Betriebsanlagenrecht
Wasserrecht
Forstrecht
Eisenbahnrecht
Schifffahrtsrecht
Abfallwirtschaftsrecht
Luftfahrtrecht
Strahlenschutzrecht (in Verbindung mit gewerblichen Betriebsanlagen)
Rechtliche Belange nach Mineralrohstoffgesetz
Bodenschutzrecht
Altlastensanierungsrecht
NÖ Naturschutzrecht
NÖ Straßenrecht

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Elektronische Daten über 10 MB

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Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren

Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren

Eine Orientierungshilfe  hinsichtlich der Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren bietet das Merkblatt der Wirtschaftskammer NÖ.

Das Anlagenrecht ist Teil des Bereichs 1 der Stadt Krems
Bereichsleitung: Mag. Hannes Zimmermann