Zahlschein

Im Sinne einer kundenorientierten und kostengünstigen Verwaltung werden den Abgabenpflichtigen vorgedruckte Zahlscheine für die Bezahlung von Steuern, Gebühren und sonstigen Forderungen zur Verfügung gestellt und sind sowohl für Barzahlung als auch Überweisung geeignet.

Diese vollcodierten Belege ermöglichen eine durchgängig automatisierte Verarbeitung sowohl in den Geldinstituten als auch in den diversen Verrechnungsstellen des Magistrats. Der Zahlscheinabschnitt verbleibt in der Einzahlungsstelle, der Inhalt des Mehrzweckfeldes wird optisch gelesen, dem Magistrat in elektronischer Form weitergegeben und vollautomatisch dem entsprechenden Forderungskonto gutgeschrieben.

Wird allerdings ein Beleg ohne Mehrzweckfeld verwendet, verursacht die weitere Bearbeitung beim Magistrat erheblichen manuellen Aufwand.

Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Rechnungen!