Wasserverrechnung

Wasserbezugsgebühr

Wasserbezugsgebühr

Die Wasserbezugsgebühr beträgt ab 01.01.2023 EUR 1,98 pro m³ Wasser inklusive 10% USt (netto: EUR 1,80).

Bereitstellungsgebühr

Bereitstellungsgebühr

Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung (=Durchflussmenge in m³ pro Stunde) des Wassermessers mal dem Bereitstellungsbetrag. Der Bereitstellungsbetrag wird ab 01.01.2022 mit EUR 11,90 inkl. 10% USt. pro m³/h für alle Wassermesser festgesetzt.
   

Die Wassermesser-Selbstablesung

Die Wassermesser-Selbstablesung

Erfolgt einmal im Jahr mit dem Ablese-Stichtag 31.10. des laufenden Jahres.
Die Aussendung der Wassermesser-Ablesekarten erfolgt zirka 2 Wochen vor dem Ablese-Stichtag. Für Gärten und Keller werden wegen der eventuell erforderlichen Einwinterung die Wassermesser-Ablesekarten schon 4 Wochen vor dem Ablese-Stichtag ausgesandt.

Wir ersuchen Sie, den abgelesenen Messerstand uns rechtzeitig (bis spätestens 14 Tage nach dem Ablesestichtag) zu übermitteln.
        
zur Wasserselbstablesung
Für die frostsichere Unterbringung des Wassermessers, im Besonderen bei Gärten, Keller, Neubauten usw., ist der Liegenschaftseigentümer zuständig. Wasserleitungsordnung § 8 Abs. 3
Wasserverbrauch wird angezweifelt:
Ausgeflossenes Wasser gilt als entnommen. Wasserleitungsordnung § 4 Abs. 3
Messgenauigkeit wird angezweifelt Wasserleitungsordnung § 8 Abs. 5

Wird vom Eigentümer der Liegenschaft die Messgenauigkeit des Wassermessers angezweifelt, so ist dieser auf schriftliches Verlangen vom Wasserversorgungsunternehmen auszubauen und einer Nacheichung zuzuführen. Ergibt die Eichung, dass die Messgenauigkeit des Zählers innerhalb der zulässigen Fehlergrenze liegt, so hat der Eigentümer der Liegenschaft bzw. der Antragsteller die Kosten der Nacheichung sowie alle anfallenden Montagekosten und Spesen zu tragen.