Mahnung von Bescheiden, Rechnungen, Steuern und Abgaben

Fällig gewesene Abgaben, die der Höhe nach bekannt sind, und nicht bezahlt wurden, werden automatisch gemahnt. Der durch die Tatsache der Säumnis entstandene Säumniszuschlag wird im Mahnformular mitgeteilt und ein vollcodierter Zahlschein für die Bezahlung des gesamten Rückstandes bereitgestellt. Wird darauf nicht reagiert, kann mit einer gerichtlichen Vollstreckung die Einbringung der Rückstände fortgesetzt werden.