Kanal - Störungsbehebung

Bei Kanalverstopfungen auf öffentlichem Grund, kaputte bzw. scheppernde Schachtdeckel, Einlaufgitter und Rigole ist die Abwasserbeseitigung zuständig.

Betriebszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Feuerwehr bzw. die Polizei zu verständigen, die den eigenen Bereitschaftsdienst informiert.