Nutzung des öffentlichen Gutes

Für den Gebrauch von öffentlichem Grund in der Stadtgemeinde Krems an der Donau und des darüber befindlichen Luftraumes ist vorher eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken, wenn der Gebrauch über die widmungsmäßigen Zwecke dieser Fläche hinausgehen soll.