Exekution von Steuern und Abgaben

Nach Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstermins und Nichtberücksichtigung der anschließend zugestellten Mahnung erfolgt die Einbringung eines Exekutionsantrages beim jeweils zuständigen Bezirksgericht.

Es werden dabei 3 Arten von Exekutionen unterschieden:

  • Fahrnisexekution (Pfändung und Verkauf von beweglichen körperlichen Sachen aller Art)
  • Gehaltsexekution (Pfändung von Arbeitseinkommen)
  • Grundbücherliche Sicherstellung (Eintragung ins Grundbuch)