Regelungen für Zusammenkünfte ab 19. Mai 2021

Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl zwischen 11 bis einschließlich 50 Personen

sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt, Magistrat Krems) jeweils spätestens 1 Woche vor der Zusammenkunft online anzuzeigen: Anzeige einer Zuammenkunft

Eine verspätete Anzeige ist unzulässig und daher technisch nicht möglich.

 

Zusammenkünfte ab 51 Personen

müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt, Magistrat Krems) bewilligt werden: Bewilligungsantrag einer Zusammenkuft

Hierbei ist ein COVID-19 Beauftragter bekannt zu geben und ein COVID-19-Präventionskonzept zu übermitteln.

Die Entscheidungsfrist der Bezirksverwaltungsbehörde beträgt drei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Bitte daher den Bewilligungsantrag rechtzeitig davor einbringen.

 

Folgende Zusammenkünfte sind von der Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht ausgenommen:

  1. Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich soferne es sich dabei nicht um Zusammenkünfte im Garten oder in nicht dem Wohnbedarf dienenden Gebäuden (z.B. Garagen, Hallen udgl.) handelt
  2.  Begräbnisse
  3. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (Kundgebungen, Demonstrationen) -diese bedürfen einer Anzeige  gem. Versammlungsgesetz an die Sicherheitsbehörde (Magistrat Krems, Amt für Sicherheit u. Ordnung)
  4. Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Auftrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
  5. Zusammenkünfte durch Organe der Gesetzgebung und Vollziehung (Verwaltungstätigkeiten)
  6. Zusammenkünfte von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen 
  7. Zusammenkünfte von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
  8. Zusammenkünfte zur Religionsausübung
  9. Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien
  10. Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen 
  11. Zusammenkünfte gem. Arbeitsverfassungsgesetz
  12. Zusammenkünfte zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken
  13. Fahraus- und weiterbildungen u. Fahrprüfungen (gilt auch für Schiff- und Flugschulen)
  14. berufliche Abschlussprüfungen
  15. Zusammenkünfte zur Erfüllung von Integrationsmaßnahmen

 

Weitere Informationen: www.sozialministerium.at